Die medizinisch psychologische Untersuchung (kurz MPU) gibt es in Deutschland seit 1954. Das MPU-Gutachten ist für die Verkehrsbehörden eine Entscheidungshilfe bei der Zuteilung oder bei der Entziehung einer Fahrerlaubnis. Der MPU Test beinhaltet eine ärztliche Untersuchung, ein psychologisches Gespräch und einen Reaktionstest. Die Gesamtdauer beträgt etwas 3 bis 4 Stunden und wie bei allen Prüfungen, die im Leben auf jeden von uns zu kommen, ist auch hier eine gute Vorbereitung schon die halbe Miete.
Die MPU wurde in den fünfziger und sechziger Jahren als Idiotentest bekannt, da sie damals absolviert werden musste, wenn jemand bei der Führerscheinprüfung zum dritten Mal nicht bestanden hatte. Daher hat sich an den Stammtischen und auch in der Presse der Begriff Idiotentest eingebürgert. Die Massenmedien tragen leider heute noch vermehrt dazu bei, dass dieser Begriff nicht aus dem Sprachgebrauch verschwindet, um prägnante Aufmacher der Leserschaft zu präsentieren zu können.
Das MPU-Gutachten findet heutzutage allerdings eher bei anderen Delikten Anwendung. So haben sich in den siebziger Jahren durch den stark zunehmenden Verkehr auf den Straßen, die Unfallzahlen so stark erhöht, dass die medizinisch psychologische Untersuchung vor allem bei den hauptsächlichen Risikofaktoren im Straßenverkehr angewendet wird. Der Schwerpunkt liegt heute auf Verkehrsauffälligkeiten wie Alkohol und Drogen am Steuer sowie bei stark überhöhter Geschwindigkeit oder bei wiederholter Übertretung der Geschwindigkeitsbegrenzungen. Hier gibt die MPU eine Prognose ab, wie sich ein hoffentlich geläuterter Verkehrssünder in Zukunft im Straßenverkehr verhalten wird. Es werden belegbare Hinweise auf das Verhalten des Betroffenen gegeben. In der medizinisch psychologische Untersuchung wird ebenfalls überprüft, ob sich die Einstellung geändert hat und ob eine zukünftige Verkehrsteilnahme ein Gefahrenpotential darstellt oder nicht. Hat der Betroffene seine Einstellung, zum Beispiel zum Fahren mit erhöhter Geschwindigkeit verändert, wird dies schriftlich festgehalten und wird sich positiv bei der Verkehrsbehörde auf die Entscheidung auswirken. Auf Grundlage des Gutachtens kann die Verkehrsbehörde also besser und fundierter entscheiden, ob der Antragsteller wieder eine Fahrerlaubnis erhält.


